Ein Unternehmen darf Arbeitnehmer nicht ohne die erforderliche Genehmigung gewerblich im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung gemäß § IT einsetzen, sofern das deutsche Recht eine solche Genehmigung vorschreibt. Darüber hinaus müssen die Vorschriften zu befristeten Einsätzen, zur vertraglichen Kennzeichnung, zum Beschäftigungsverhältnis zwischen Personaldienstleister und Arbeitnehmer, zur maximalen Überlassungsdauer sowie weitere Anforderungen des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsrechts eingehalten werden.
Da es bestimmte Ausnahmen und Sonderfälle gibt, sollte die Zulässigkeit stets anhand der konkreten Ausgestaltung beurteilt werden und nicht allein anhand der Stellenbezeichnung.













